Mitwirkungs- und Offenlegungspflichten institutioneller Anleger gemäß des geänderten Gesetzes vom 24. Mai 2011 betreffend die Ausübung von Aktionärsrechten börsennotierter Gesellschaften

Offenlegungspflichten ELSA final - Stand Juli 2024

Mitwirkungspolitik ELSA - Stand Juli 2024

 

Erklärung nach Art. 1ersexies Absatz 1 Nr. 2 des geänderten Gesetzes vom 24. Mai 2011 betreffend die Ausübung von Aktionärsrechten börsennotierter Gesellschaften

Die ERGO Life S.A. hat in den vergangenen 12 Monaten die in vorliegenden Dokumenten beschriebene Mitwirkungspolitik entsprechend umgesetzt. Auf Grund des sehr geringen Anteilsvolumens der ERGO Life S.A. an den jeweiligen Aktiengesellschaften einerseits und den damit einhergehenden geringen Mitwirkungsmöglichkeiten sowie den mit der Ausübung der Aktionärsrechte verbundenen Kosten andererseits hat die ERGO Life S.A. davon abgesehen, die Aktionärsrechte auf den Hauptversammlungen auszuüben. Dementsprechend hat die ERGO Life S.A. auch keine Stimmberatungsdienste in Anspruch genommen.