Wiederanlage

Auszahlung und Wiederanlage Ihrer Versicherung.

Schöne Aussichten für Ihre Zukunft.

Sie haben Ihre Altersvorsorge und den Aufbau Ihrer Vermögenswerte vertrauensvoll in unsere Hände gelegt. Dafür sagen wir „Danke“. Vielleicht haben Sie schon Post von uns bekommen, dass Ihre Lebensversicherung bald fällig wird. Das ist natürlich eine erfreuliche Nachricht.

Aber wie geht es nun weiter?
Wir haben die Antworten und Lösungen für Sie!

Wir eröffnen Ihnen individuelle Möglichkeiten

Sie möchten sich eine zusätzliche, regelmäßige Leistung sichern?

Mit dem ausgezahlten Kapital haben Sie die Möglichkeit, regelmäßige Leistungen zu generieren, um Ihnen Lebensstandard und Ihre finanzielle Unabhängigkeit zu stärken.

Sie möchten Ihr Vermögen weiter aufbauen und wachsen lassen?

Eine weitere Option ist es, das Kapital wieder anzulegen, um langfristig eine attraktive Rendite zu erzielen und Ihr Vermögen weiter zu vermehren. Eine Wiederanlage kann auch sinnvoll sein, wenn Sie das Kapital nicht sofort benötigen und es langfristig steueroptimiert vermehren möchten.

Sie möchten Ihren Herzensmenschen absichern und versorgt wissen?

Sie können das ausgezahlte Kapital auch nutzen, um Ihre Herzensmenschen zu versorgen, z.B. indem Sie für Ihre Familie, Nachkommen oder lieb gewonnene Menschen vorsorgen. So können Sie nicht nur Ihr Vermögen vermehren, sondern auch Gutes tun.

Sie sind sich nicht sicher, was Sie mit Ihrem Geld tun wollen? 

Sie können Ihre Entscheidung später treffen und Ihr Kapital vorübergehend „parken“, z.B. auf einem Monatsgeldkonto. Ihr Kapital steht Ihnen dabei kurzfristig abrufbar zur Verfügung und ist bis dahin sicher angelegt – zu attraktiven Konditionen.

Sie möchten sich langersehnte Wünsche erfüllen? 

Sie haben genau diesen Zeitpunkt der Auszahlung gewählt und wollen sich mit dem Geld einen Wunsch erfüllen? Eine lange geplante Reise, ein neues Auto oder eine Immobilie? Dann kommt Ihre Auszahlung ja genau im richtigen Moment!
Vielleicht passt ja auch eine Kombination aus den genannten Möglichkeiten?
Gerne unterstützen wir Sie bei der Entscheidungsfindung. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam die passende Lösung für Sie finden, damit Ihr Vermögen weiterhin zukunftsorientiert für Sie arbeiten kann.

Wiederanlage bei uns – Ihre Vorteile

Mit einer Wiederanlage bei uns profitieren Sie von attraktiven Konditionen und können Ihre Anlageziele weiterverfolgen. Ein besonders wertvoller Vorteil: Bei einer Wiederanlage bei Ihrem vertrauten Versicherer, der ERGO, fallen keine erneuten Abschlusskosten an. So bleibt Ihr Kapital voll in Ihrem Sinne investiert.

Das sollten Sie als unser Kunde wissen

Was erhalten Sie von uns?

Sie erhalten automatisch ca. 6 Monate vor dem vereinbarten Ablauftermin ein Ablaufschreiben von uns. 

In diesem Schreiben werden Ihnen alle wichtigen Informationen mitgeteilt, zudem müssen Sie uns die auszufüllenden Unterlagen unterschrieben zukommen lassen. Dies kann per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. (Wichtig die Versicherungsurkunde muss im Original mit der Post versendet werden)

 

Postanschrift:

ERGO Life S.A
15, rue de Flaxweiler
L- 6776 Grevenmacher (Luxemburg)

Fax: 00352 264 855 – 1500
Telefon: 00352 264 855 5500
E-Mail: info@ergo-life.com

Welche Auszahlungsmöglichkeiten habe ich?

Die Ihnen zur Auswahl stehenden Möglichkeiten teilen wir Ihnen schriftlich mit.

Zur Auswahl stehen allgemein:

Monatliche Rentenzahlung
Benötigt werden hierzu die im Ablaufschreiben beiliegenden Unterlagen unterschrieben (auch von der versicherten Person unterschreiben lassen) zurück:

  • Die vollständigen Angaben des Leistungsempfängers
  • Die Steueridentifikationsnummer des Rentenempfängers
  • Angaben zum Kontoinhaber
  • Vollmacht zur Datenübermittlung
  • Zusätzlich benötigen wir die Unterschriften der versicherten Person

 

Einmalige Kapitalauszahlung
Benötigt werden hierzu die im Ablaufschreiben beiliegenden Unterlagen unterschrieben zurück:

  • Die vollständigen Angaben des Leistungsempfängers
  • Die Steueridentifikationsnummer 
  • Angaben zum Kontoinhaber 
  • Alle Seiten der Versicherungsurkunde Im Original per Post (ansonsten die Verlusterklärung)

 

Depotübertragung der Fondsanteile
Für die Übertragung muss ein Mindestwert von 1000€ im Deckungskapital vorhanden sein. Es fällt eine Geschäftsgebühr in Höhe von 1% des zum Abrechnungsstichtag ermittelten Deckungskapital an. Max. 250€.

  • Die vollständigen Angaben des Leistungsempfängers
  • Die Steueridentifikationsnummer 
  • Angaben zum Kontoinhaber (um die Anteilsbruchstücke zu überweisen)
  • Angaben der Depotbank und Depotinhaber
  • Vollmacht zur Datenübermittlung (Berufsgeheimnis Luxemburg)
  • Alle Seiten der Versicherungsurkunde im Original per Post (ansonsten die Verlusterklärung)

 

Teilkapitalabfindung

Sie möchten sich einen Teil des Deckungskapitals auszahlen lassen und den Rest als lebenslange Rente erhalten, dann tragen Sie bitte den gewünschten Auszahlungsbetrag im Ablaufschreiben an entsprechender Stelle ein. Das Restkapital muss noch eine Mindestrente in Höhe von 50€ ergeben. (pro 10.000€ Deckungskapital erhalten sie den vertraglich vereinbarten Rentenfaktor)

  • Die vollständigen Angaben des Leistungsempfängers
  • Die Steueridentifikationsnummer des Rentenempfängers
  • Angaben zum Kontoinhaber 
  • Vollmacht zur Datenübermittlung (Berufsgeheimnis Luxemburg)

Steuerliche Aspekte mit Vertragsbeginn vor 2005

Die Besteuerung Ihrer privaten Rentenversicherung hängt von der Höhe der Ablaufleistung ab. Unter Ablaufleistung versteht man die Summe Ihrer angesparten Beiträge abzüglich Kosten und laufend gutgeschriebener Überschüsse der Versicherung.

Es wird nicht die volle Summe versteuert, sondern lediglich Ihr Ertrag, also der Unterschiedsbetrag zwischen der tatsächlich ausbezahlten Summe und Ihren eingezahlten Beiträgen. Diese Gewinne aus Lebens- und Rentenversicherungen gelten als Kapitaleinkünfte und unterliegen grundsätzlich einem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer. Nur in Ausnahmefällen ist Ihr persönlicher Einkommensteuersatz zu entrichten.

Haben Sie Ihre Versicherung vor 2005 abgeschlossen, zahlen Sie in der Regel keine Steuern, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lief und Sie mindestens 5 Jahre lange den gleichen Beitrag einbezahlt haben.

(Hinweis: Und Sie keine steuerschädliche Vertragsveränderung am Vertrag vorgenommen haben, wie bspw. gesonderte Zuzahlung oder Entnahmen und ähnliches.)

Steuerliche Aspekte mit Vertragsbeginn nach 2005

Wenn Sie sich Erspartes aus einer 2005 oder später abgeschlossenen Lebens- oder Rentenversicherung auszahlen lassen, erhebt der Staat Steuern. Festgelegt ist das im Alterseinkünftegesetz. Auf diese Art der Privaten Vorsorgeverträge fällt erst Kapitalertragssteuer an, wenn Auszahlungen erfolgen. Sie genießen also während der Laufzeit den Steuerstundungseffekt. Bei Entgegennahme der Leistung sind die Erträge aus der Anlage grundsätzlich mit der Abgeltungsteuer (ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) zu besteuern. Sofern Sie bei Ablauf 62 Jahre oder älter sind und der Vertrag mind. 12 Jahre lief, kommen Sie in den Genuss, dass nur die Hälfte der Erträge versteuert werden müssen. Hier greift dann ihr persönliche Steuersatz des Jahres, zu welchem Sie die Leistung erhalten. Wählen Sie anstatt der Ablaufleistung eine lebenslange Rente, unterliegt die Rentenzahlung der Ertragsanteilsbesteuerung.

Sie haben Fragen?
Wir beraten Sie gerne unverbindlich - telefonisch, online oder vor Ort.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an unseren Spezialisten und Generationenmanager Frank Becker

Tel:     +352 264855-1086
Mobil:  +49 (0)152 02456683
E-Mail: frank.becker@ergo-life.com

Weiteres Infomaterial

 

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